Standesamtliche Meldung / Zur-Ruhe-Bettung


In Bayern gilt die sog. Bestattungspflicht. Dies bedeutet, dass jedes Kind- unabhängig vom Schwangerschaftsalter oder Gewicht auf einem Friedhof bestattet werden muss.

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:

Ihr Kind (bis 23+0 SSW) wiegt weniger als 500g und wurde tot geboren

  • Ihr Kind wird nicht standesamtlich erfasst.
    Sie können jedoch für sich selbst eine Bescheinigung mit dem Namen ihres Kindes beim Standesamt Neumarkt beantragen. Dazu benötigen Sie ihre beiden Personalausweise und eine Bestätigung der Geburtsklinik (sprechen Sie uns hierzu gerne an).
  • Sie können ihr Kind in einem bereits bestehenden Grab (z. B. Familiengrab) oder noch zu erwerbenden Grab bestatten.
  • Möchten Sie die Bestattung nicht selbst veranlassen, sind die Krankenhäuser und Praxen zu einer Zur-Ruhe-Bettung verpflichtet. Dazu wurde von der Stadt Neumarkt ein Sternenkindergrab auf dem Friedhof in der Regensburger Straße errichtet. Unabhängig von Konfessions-oder Religionszugehörigkeit, können Eltern ihr Kind dort beerdigen lassen und es ist für sie kostenfrei.
    Da die Kosten und die Pflege von der Stadt übernommen werden, ist eine individuelle Gestaltung nicht möglich.
    Wir bitten um Ihr Verständnis.

In Gedenken an all die Kinder, die nicht so bei uns sein können, wie wir uns das wünschen:

Die Klinikseelsorge bietet zur Bestattung der totgeborenen Kinder dreimal im Jahr eine ökumenische Trauerfeier an.
Jeweils am ersten Freitag im April, August und Dezember um 16.00 Uhr auf dem Friedhof in der Regensburger Straße.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

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