Mutterschutz


Eine Geburt vor der 24.SSW (23+0 SSW) und unter 500 g Geburtsgewicht löst normalerweise keine mutterschaftsrechtlichen Folgen aus. Sie haben aber natürlich die Möglichkeit, sich bei ihrem behandelten Gynäkologen*in krankschreiben zu lassen. Sollten Sie nach der 12. SSW eine Fehlgeburt erlitten haben, gilt der besondere Kündigungsschutz.

Wir brauchen Ihre Zustimmung

Wir verwenden für die Auswertung der Zugriffe auf unsere Internetseite den Webanalysedienstes Google Analytics mit Sitz in den USA. Ich willige ein, dass für die Auswertung der Zugriffszahlen Google Analytics genutzt werden darf und der dafür notwendige Cookie gesetzt werden darf. Mit Ihrer Einwilligung stimmen Sie einer Datenübermittlung in die USA gem. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO zu. In der USA gilt möglicherweise ein geringeres Datenschutzniveau als in der EU.

Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.

Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.