Ambulantes Operieren


Eine große Zahl an kleineren Operationen ist heutzutage ohne einen stationären Aufenthalt möglich. Diese sogenannten ambulanten oder auch stationsersetzende Eingriffe werden seit dem 01.01.2004 nach §115 b SGB V aufgeführt, d.h. es ist gesetzlich geregelt, welche Operationen ambulant durchführbar sind. Dies soll eine patientengerechte und wirtschaftliche Behandlung möglich machen. Sollten jedoch verschiedene soziale Umstände oder andere Vorerkrankungen vorliegen, kann es sein, dass ein eigentlich ambulanter Eingriff aus Sicherheitsgründen doch stationär durchgeführt werden muss. Zu den grundsätzlich ambulant durchführbaren Operationen zählen:

  • Ausschabungen der Gebärmutter bei Blutungsstörungen, Postmenopausenblutungen oder Fehlgeburten
  • Probeentnahmen der Schamlippen, Scheide oder Gebärmutterhalses
  • Polyp- oder Myomabtragungen der Gebärmutter
  • Konisationen des Gebärmutterhalses
  • Sterilisation
  • Einlage/Entfernung von Spiralen bei Problemfällen
  • Abszessspaltungen

Da es sich bis auf wenige Ausnahmen um elektive, d.h. sehr gut planbare Eingriffe handelt, führen wir diese nach Terminvereinbarung und entsprechender Vorbereitung immer freitags im ambulanten Operationszentrum (Ambulatorium) im Donauer Stiftungsgebäude durch. Die Vorbereitung und Planung der Operation erfolgt am jeweils davor liegenden Mittwoch. An diesem Tag werden Sie nochmals von gynäkologischer Seite untersucht und es erfolgt die anästhesiologische und gynäkologische Operationsaufklärung. Sollten weitere Zusatzuntersuchungen notwendig sein, können diese noch vor dem Operationstermin erfolgen (z.B. EKG).

In aller Regel wird Ihr niedergelassener Frauenarzt bereits mit Ihnen über die Notwendigkeit einer solchen Operation gesprochen und Ihnen eine Überweisung ausgestellt haben. Damit können Sie sich über das Sekretariat der Frauenklinik einen entsprechenden Termin vereinbaren. Bitte bringen Sie zum Vorbereitungstermin alle bisher erfolgten Untersuchungsbefunde sowie eine Liste der von Ihnen eingenommenen Medikamente mit.

 Die Operationen erfolgen in aller Regel unter Vollnarkose. Daher ist eine mehrstündige Überwachung nach der Operation notwendig. Erst nach einem Entlassungsgespräch durch den Narkosearzt und den Operateur ist eine Entlassung möglich. Sollten Komplikationen auftreten kann es sein, das von ärztlicher Seite doch eine stationäre Aufnahme nötig ist. Daher bringen Sie für den Fall der Fälle bitte eine Tasche mit allen notwendigen Utensilien für einen stationären Aufenthalt mit.

 

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Alle 4 Wochen möchten wir uns Ihnen bei unseren Informationsabenden gerne vorstellen. [ ... mehr]


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Informationsabend der Geburtshilfe


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